Kinder- und Jugendschutzkonzept

Als Sportverein hat der TVO einen Schutzauftrag für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Da sexualisierte Gewalt auch in der Kinder- und Jugendarbeit des Sports vorkommt, ist es wichtig diesem Schutzauftrag nachzukommen. Der TVO dokumentiert mit einem Schutzkonzept und einer Selbstverpflichtung den großen Wert den unser Verein auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Atmosphäre, geschlechtsspezifischer Diskriminierung und sexuellen Übergriffen legt.

Zudem soll das Schutzkonzept und die Selbstverpflichtung den Übungsleitern, Betreuern und sonstigen im Verein Tätigen erleichtern, Grenzen gegenüber Kindern und Jugendlichen zu wahren und eine klare Haltung zur Prävention sexualisierter Gewalt (PsG) im Verein zu entwickeln. Ebenso wird dazu beigetragen vor Missverständnissen und falschem Verdacht zu schützen. Denn wer sein Handeln an der Selbstverpflichtung ausrichtet, wird sich nicht unbeabsichtigt in eine verfängliche Situation bringen.

Der TVO hat folgende Vertrauenspersonen benannt:

Susanne Bauer-Wermuth
Telefonnummer: +49 177 6545611

Steffen Krämer
Telefonnummer: +49 152 28745690

An die Vertrauensperson kann sich jeder bei Verdachtsfällen, Fragen oder auch akuten Situationen wenden. Fachberatung und die Arbeit mit Betroffenen ist NICHT Aufgabe der Ansprechpartner/-
innen. Es ist die Aufgabe von Profis die Opfer zu betreuen, Täter/-innen zu beraten, therapeutisch aktiv oder ermittelnd tätig zu werden. Die Vertrauensperson ist Kontaktperson bei konkretem oder vagem Verdacht, bei Fragen zum Thema und bei konkreten Fällen für:

  • Für alle Mitglieder, insbesondere aber für die Kinder und Jugendlichen des Vereins
  • Mitarbeiter/-innen von Fachberatungsstellen oder anderen externen Stellen, die von Täter/-innen aus Kreisen des Vereins erfahren.

Sie organisieren ein erstes internes Krisenmanagement, dazu gehört:

  • Einbeziehung einer Fachberatungsstelle (diese stehen unter Schweigepflicht) zur Beratung des weiteren Vorgehens und evtl. zur Verdachtsabklärung, ggf. Vermittlung von professioneller Hilfe für den/die Anfragenden selbst
  • Information an die Verantwortlichen, z.B. Vorstand, wenn nötig
  • Herbeiführen einer Entscheidung über die nächsten Schritte
  • Dokumentation der Anfrage und des Vorgehens

Verhaltensregeln
Der TVO Turnrat hat mit dem Schutzkonzept folgende Verhaltensregeln festgelegt. Verhaltensregeln

Selbstverpflichtung
In Anlehnung an die Empfehlung der Bayerischen Sportjugend im BLSV hat der TVO eine Selbstverpflichtung zur Prävention sexualisierter Gewalt (PsG) in der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit für Übungsleiter/ -innenerstellt. Selbstverpflichtung

Führungszeugnis
Entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Landratsamt Würzburg und dem TVO vom 20. Mai 2014 verpflichtet sich der TVO, nur Personen als Übungsleiterin / Übungsleiter oder sonstige Betreuer im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen zu beauftragen oder ehrenamtlich einzusetzen, von denen zu Beginn und danach in der Regel alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt wurde. Der TVO stellt dazu eine Bescheinigung aus, so dass die Ausfertigung des erweiterten Führungszeugnisses für die antragstellende Person kostenfrei ist.

Schutzkonzept zum Download

Schutzkonzept

(Literaturverzeichnis im Schutzkonzept)